Nachstehend informieren wir über interessante Neuigkeiten aus der Rechtsprechung und unserer Kanzlei

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 47/2007 vom 17. April 2007

Zum Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06 –
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere
bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der
Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn
es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die
Umstände des Einzelfalls. Dies entschied die 1. Kammer des Zweiten
Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die
Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer
Geldstrafe verurteilten Beschwerdeführers erfolglos. Der
Beschwerdeführer war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von
knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor
ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu
schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen.
Dabei hatte er seine Lichthupe und – teilweise – auch die Hupe
eingesetzt.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 11/2007 vom 31. Januar 2007

Zum Beschluss vom 7. November 2006 – 1 BvL 10/02 –
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer
mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem
Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung
bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,
Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes
nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.
Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist
das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag der
Beschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichen
Gründe).