Jahr für Jahr geraten mehr Verbraucher in die Schuldenfalle.
Arbeitslosigkeit, Scheidung, der Abschluss unüberschaubarer Dauerschuld-verträge und ähnliche Gründe führen zur Anhäufung von Verbindlichkeiten, die nicht mehr zurückgeführt werden können.
Aber auch selbständige Gewerbetreibende, Handwerker und Unternehmer laufen angesichts der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse immer mehr Gefahr in die Überschuldung zu geraten. Insolvenzen wichtiger Auftraggeber, Kündigung von Geschäftsdarlehen, das Ausbleiben von Aufträgen sind einige der Gründe hierfür.
Die Folge ist häufig Ausweglosigkeit, Verzweiflung und die Einstellung eigener Anstrengungen.
Angesichts der Aussichtslosigkeit der Schulden Herr zu werden stellt sich bei vielen Schuldnern eine Apathie ein, die zum Auseinanderbrechen von Familien und Lebensgemeinschaften bis zum Ausstieg aus der bürgerlichen Gesellschaft führen kann.
Der Gesetzgeber hat mit dem Insolvenzgesetz, das die Restschuldbefreiung in allen diesen Fällen möglich macht, einen Ausweg aus dem Schuldturm gewiesen und die Perspektive eröffnet, nach einer gewissen Übergangszeit wieder schuldenfrei sein zu können.
Zwischenzeitlich machen immer mehr Schuldner von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Vertretung in Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist einer der Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Peter Köhler.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und vertreten Sie bei der Einleitung eines dahingehenden Verfahrens.
Sollten Sie an dieser Dienstleistung interessiert sein können Sie einen Termin zur Erstberatung entweder telefonisch mit unserer Kanzlei vereinbaren oder persönlich bei uns vorsprechen.