Die klassische Rolle des forensisch tätigen Rechtsanwalts ist die des Strafverteidigers.
Nirgendwo wird die Interessenwahrnehmung des Rechtsanwalts für seinen Mandanten augenfälliger als bei der Verteidigung in Straf- oder Bußgeldsachen.
Rechtsanwalt Jürgen Wedler hat die Strafverteidigung zu einem seiner Tätigkeitsschwerpunkten gemacht und arbeitet auf diesem Rechtsgebiet seit über zehn Jahren.
Wir vertreten unsere Mandanten in Straf- und Bußgeldsachen in allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Wo sich dies anbietet sind wir darum bemüht, Verfahren bereits im vorgerichtlichen Bereich durch Übereinkünfte mit den Strafverfolgungsbehörden zu beenden, um es gar nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kommen zu lassen.
Hierbei profitieren unsere Mandanten von der anerkannten Fachkompetenz und der persönlichen Reputation, die Rechtsanwalt Wedler bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, mit denen er regelmäßig zu tun hat, genießt.