Hier handelt es sich um einen Bereich allgemeiner anwaltlicher Tätigkeit.
Der Anwalt sollte möglichst frühzeitig in die Schadensregulierung eingebunden werden, da viele Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Haftpflicht -versicherung vermieden werden können.
Der Anwalt klärt
- welche Kosten zu ersetzen sind,
- ob ein Mietwagen sinnvoll ist oder Nutzungsausfall verlangt wird,
- welcher Sachverständige eingeschaltet wird,
- ob es sinnvoll ist, auf Gutachterbasis abzurechnen,
- ob die Reparatur in Eigenleistung oder in einem Fachbetrieb geschehen soll,
- welches Schmerzensgeld geltend gemacht wird,
- ob Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen
und beantwortet zahlreiche ähnliche Fragen.
Sollte es nicht zur gütlichen Einigung mit der Versicherung kommen, werden die berechtigten Forderungen im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt.
Wir vertreten Sie auch in den oftmals mit Verkehrsunfällen einhergehenden Bußgeldverfahren oder Strafverfahren. Hier nehmen wir Ihre Rechte vor der Bußgeldbehörde oder vor dem Gericht wahr.