Unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage wird in vielfältiger Weise durch Versicherungssysteme gewährleistet.
Sei es durch öffentlich rechtlich ausgestaltete Umlagesysteme, wie zB. in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung oder durch private Pflichtversicherungen wie zB. die Kfz- oder Gebäudeversicherung sowie durch eine Vielzahl von freiwilligen Schaden-, Risiko-, Vorsorge-, Haftpflicht- und andere Versicherungen.
Die Vielzahl der Versicherungssparten und der von den unterschiedlichsten Anbietern offerierten Versicherungsarten ist fast unüberschaubar.
Die Bedingungen für die unterschiedlichen Versicherungen werden immer umfangreicher und unübersichtlicher.
Nicht selten machen Versicherungsnehmer beim Eintritt eines Schadensfalles die Erfahrung, dass die Leistungsabteilung einer Versicherung nicht hält was beim Abschluss der Versicherung versprochen worden ist.
Im Dschungel der klein gedruckten Versicherungsbedingungen haben viele Anspruchsteller das Gefühl der erdrückenden Wirtschaftsmacht und dem Wissensvorsprung der Versicherungen chancenlos ausgeliefert zu sein.
Ihnen bieten wir unsere Hilfe an.
Seit über 20 Jahren ist Rechtsanwalt Peter Köhler auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätig.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Jürgen Wedler ist die Vertretung von Mandanten im Bereich der gesetzlichen Versicherungen und die Regulierung von Schadenersatzansprüchen gegenüber privaten Haftpflichtversicherungen.