Aus dem Bereich des Verwaltungsrechts bearbeiten wir hauptsächlich Mandate
aus
- dem öffentlichen Baurecht,
- dem Erschließungsrecht (öffentlich und privat),
- dem Gebühren- und Abgabenrecht und
- dem Gewerberecht.
Zu unserem Arbeitsbereich gehören aber auch die übrigen Verwaltungsrechtsgebiete, wie zum Beispiel
- das Polizei- und Ordnungsrecht,
- das Kommunalrecht,
- das Naturschutzrecht,
- das Abfallrecht oder
- das Schul- und Hochschulrecht.
Unser Angebot der Rechtsberatung richtet sich hierbei nicht nur an die Bürger, sondern auch an die jeweils zuständigen Behörden bzw. Körperschaften. Dieses insbesondere dann, wenn es sich um Rechtsfragen handelt, die sich nicht nur mit dem von der Behörde zu bearbeitenden Rechtsgebiet befassen, sondern gebietsübergreifend sind.