Wirtschaftsrecht

 

 

 

 

Die Bezeichnung Wirtschaftsrecht bildet den Oberbegriff für alle Rechtsfragen rund um das Unternehmen und den kaufmännischen Verkehr. Die Bandbreite der Fragestellungen und Probleme ist weit gefasst.

Als Beispiele sind zu nennen die Rechtsform eines Unternehmens, der Schutz des materiellen und immateriellen Eigentums eines Unternehmens, Verträge sowohl mit eigenen Mitarbeitern als auch mit Kunden und Lieferanten, Inkasso, steuerliche Aspekte, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungs- verkehr etc.

Gemäß unserer Philosophie berücksichtigen wir in unserer juristischen Analyse stets auch wirtschaftliche, finanzpolitische und steuerliche Aspekte unserer Mandanten