Unter dem Oberbegriff „allgemeines Zivilrecht“ sind die Normen zusammengefasst, die die Rechtsbeziehungen natürlicher oder juristischer Personen untereinander Regeln.

Schuldrecht und Sachenrecht, das Recht der unerlaubten Handlung und der ungerechtfertigten Bereicherung, Anfechtung und Rücktritt, Stellvertretung, Genehmigung und vieles mehr sind Gegenstände des allgemeinen Zivilrechts.

Fundierte Kenntnisse dieser Rechtsgrundlagen sind Voraussetzung einer sachgerechten Beurteilung der Rechtslage und professionellen Mandats- bearbeitung.

Die volljuristische Ausbildung mit der Befähigung zum Richteramt gewährleistet diese Kenntnisse und stellt sicher, dass Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen auf gleicher Augenhöhe mit Richtern, Notaren und Staatsanwälten wahrnimmt.