Längst hat sich das Arbeitsrecht vom Gemeinplatz zu einem besonderen Rechtsgebiet entwickelt, in dem neben den rein arbeitsrechtlichen Vorschriften auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Komponenten mit bedacht sein wollen.
Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.
Wir begleiten unsere Mandanten, wenn sie beispielsweise als Arbeitgeber Umstrukturierungen im Unternehmen durchführen wollen, Kündigungen aussprechen müssen oder Mitarbeiterbeteiligungen anstreben oder Ihren Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeit anbieten wollen.
Arbeitnehmer beraten wir im Falle von Kündigungen oder bei Problemen am Arbeitsplatz.
Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts sind wir bereits seit über 20 Jahren sowohl beratend als auch gerichtlich tätig.