Arztrecht umfasst das Arzthaftungsrecht (Schadensersatz- und Arztstrafrecht) sowie das Arztrecht im weiteren Sinne, also Rechtsfragen des Standes-, Kassenarzt- und Honorarrechts und die damit zusammenhängenden Gebiete.
In der Regel ist anwaltlicher Beistand geboten, wenn es zu Streitigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt.
Das Behandlungsverhältnis ist ein besonderes Vertrauensverhältnis: Der Patient legt seine Gesundheit, oftmals auch sein Leben in die Hände des Arztes, dieser wiederum versucht sein Bestes, den Patienten zu heilen oder seine Beschwerden zumindest zu lindern. Kommt es zu Störungen in diesem Verhältnis, fragt sich, ob ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der ärztlichen Heilkunde (Behandlungsfehler) vorliegt oder ob der Patient nicht in die Heilbehandlung eingewilligt hat (Aufklärungsfehler).
Beide Fragen werfen naturgemäß eine Reihe von rechtlichen und medizinischen Problemen auf, die mit anwaltlicher Hilfe gelöst werden können.
Aber auch im Falle der spezifischen berufsrechtlichen Probleme finden Ärzte in unserem Büro konkrete Hilfe. Dabei kann es sich um Streitigkeiten mit der Ärztekammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder auch mit Kollegen handeln, wir bieten unseren Mandanten weiterhin auch das Forderungsinkasso für privatärztliche Tätigkeiten an.
Wenn Sie als Arzt rechtliche Vertretung benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Umgekehrt vertreten wir auch Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben.