Erbrecht

 

 

 

 

 

Dem Erbrecht kommt, mit steigender Tendenz, eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft zu.

60 Jahre ohne Krieg haben zum Ergebnis, dass erstmals eine Generation die Früchte ihres Arbeitslebens unbeschädigt an ihre Nachkommen weitergeben kann.

Mehrere Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt. Hierbei werden immer wieder bedeutende Vermögenswerte vernichtet weil die Betroffenen überhaupt nicht oder nicht sachgerecht beraten worden sind.

Zwar tummelt sich auf dem Beratungsmarkt der Unternehmens- und Erbrechtsnachfolge eine Vielzahl selbsternannter Berater. Deren fachliche Kompetenz ist allzu oft jedoch zweifelhaft.

Das Mandat in der Vermögensnachfolge verlangt Spezialkenntnisse im Erbrecht, im Zivilrecht und im Steuerrecht.

Das Erbrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Köhler bearbeitet und ist seit vielen Jahren einer seiner Interessenschwerpunkte. Der notwendige Qualitätsstandart wird hierbei durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein gewährleistet.

Wir beraten und vertreten Sie in Fragen zur Erbfolge zum Pflichtteilsrecht zu Steuern und deren Vermeidung.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Testamenten, der Schließung von Erbverträgen und stehen auch als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter zur Verfügung.

Wir stehen an Ihrer Seite,  wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder Ihren Pflichtteil geltend machen wollen.

Außerdem vertreten wir Ihre Interessen bei der Testamentsauslegung oder im Hinblick auf die Höhe Ihrer Erbschaft.