Die Abrechnung unserer Dienstleistung erfolgt, soweit sie nicht durch eine Gebührenordnung gesetzlich geregelt ist, auf der Grundlage mandatsbezogener Honorarvereinbarungen.

Im Fall von Honorarvereinbarungen liegt der Mandatsbearbeitung in der Regel ein Zeithonorar zugrunde.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Honorarbemessung nach Zeitaufwand gegenüber der Abrechnung nach dem RVG oft für den Mandanten wirtschaftlicher und effizienter gestaltet.

Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne.